andreas hawig

Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist das Erbrecht. Sowohl in Fragen der Testamentsgestaltung als auch in Nachlassangelegenheiten können Sie sich vertrauensvoll an mich wenden. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Nachlass zu regeln: Durch eine Verfügung von Todes wegen oder durch die gesetzliche Erbfolge. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist genau festgelegt, wem das Vermögen eines Menschen zufällt, wenn dieser verstirbt. Demnach erben zuerst die Kinder und Kindeskinder, also Enkel und Urenkel, danach die Eltern, Geschwister und Großeltern. Der Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein. Jedoch existiert auch die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wer erben soll, beispielsweise mittels Testament oder Erbvertrag. Gern berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten und bin Ihnen auch bei der Gestaltung eines Testaments oder einer anderen Verfügung behilflich. In Zusammenarbeit mit einem Notar stelle ich sicher, dass Ihr letzter Wille größtmöglichen rechtlichen Schutz genießt und Ihr Testament beim Amtsgericht oder einem Notar hinterlegt wird.

Erben berate ich in Nachlassfragen. Wichtige Schwerpunkte sind hier die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der Erbschein, das Pflichtteilsrecht und die Nachlasshaftung des Erben. Gern kläre ich Sie auch über Ihre Verpflichtung zur Zahlung der Erbschaftsteuer auf.